Im Rehr 6, 21357 Wittorf

Richtlinien für die Vergabe von Kindergartenplätzen im Kindergarten der Gemeinde Wittorf

RICHTLINIEN FÜR DIE PLATZVERGABE

Unter Beachtung des § 12 Anspruch auf einen Platz im Kindergarten“ des KITAG hat der Rat der Gemeinde Wittorf in seiner Sitzung am 16.03.2020 nachfolgende Richtlinie für die Vergabe von Kindergartenplätzen in dem Kindergarten Wittorf beschlossen:

§ 1 Termine

Die Vergabe der freiwerdenden Plätze erfolgt durch die Gemeinde Wittorf. Es ist anzustreben, dass die Entscheidung so rechtzeitig getroffen wird, dass spätestens 4 

Wochen vor dem jeweiligen Stichtag die Aufnahme verbindlich mitgeteilt werden kann.

§ 2 Soziale Kriterien

Die Zuweisung eines Kindergartenplatzes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sich bis zum Eintritt in den Kindergarten ihre sozialen Kriterien gemäß den nachfolgenden Richtlinien über die Vergabe von Kindergartenplätzen nicht verändern. Eine Veränderung ist daher unverzüglich anzuzeigen

Bei der Vergabe der Platze nach sozialen Kriterien gilt nachstehende Rangfolge:

 1. Kinder von Alleinlebenden, die berufstätig sind: dies gilt auch für Schulbesuche, Studium, Ausbildung oder einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme.

2. Kinder, deren Geschwister bereits den jeweiligen Kindergarten besuchen, wenn eine Betreuung beider Kinder sinnvoll ist

3. Kinder von Eltern, die beide zwingend berufstätig sind.

4. Kinder von Alleinlebenden, die arbeitssuchend sind.

5. Kinder von Eltern, bei denen ein Elternteil berufstätig und ein Elternteil arbeitssuchend ist, oder beide Eltern arbeitssuchend sind.

6. Kinder, deren Geschwister eine Krippe / den Kindergarten und/oder die Grundschule besuchen

In besonderen Härtefällen kann von der vorstehenden Rangfolge abgewichen werden.

§ 3 Nachweis

Nachweise zu § 2, mit Angabe des zeitlichen Berufsumfanges, sind schriftlich mit der Anmeldung vorzulegen.

§ 4 Ortsfremde Kinder

Ein Platz an auswärtige Kinder kann nur vergeben werden, wenn zum 01. August über alle Neuaufnahmen entschieden wurde und es absehbar ist, dass der Platz auch im darauffolgenden Kindergarten-Jahr nicht für Wittorfer Kinder benötigt wird. Bei der Vergabe freier Platze genießen Kinder aus den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bardowick den Vorrang gegenüber anderen Kindern. Im Übrigen sind die Kriterien des § 2 dieser Richtlinie zu beachten.

§ 5 Inkrafttreten

Die Aufnahme von Kindem nach dieser Richtlinie erfolgt erstmals zum 01.08.2020 

Wittorf, 16.03.2020

(Herbst)

Der Bürgermeister